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Die Bedingungen für Wettspiele des Golfclub Wahn im
SSZ Köln-Wahn e. V. sind
a)
in der Rahmenausschreibung und
b)
in den jeweiligen Einzelausschreibungen festgelegt.
In
der Einzelausschreibung eines Wettspiels sind (gegebenenfalls)
geregelt:
1.
Bezeichnung und Spielform des Wettspiels;
2.
(Art der Vorgabe und) Vorgabenwirksamkeit;
3.
(Teilnehmer; Höchstzahl der Teilnehmer; Begrenzung der Vorgaben;)
4.
(Ort,) Termin (und Frist) des Wettspiels; maßgebliche Abschläge;
5.
verbindlicher Meldeschluss; Nenngeld;
6.
(Auslosung; Setzen; Qualifikation; Stechen;)
7.
Preise; Wertungsklassen; Siegerehrung.
Darüber
hinaus gelten für die Wettspiele folgende Rahmenbedingungen:
1.
Verbindlichkeit der Hausordnung und der Platzregeln
Gespielt wird unter Beachtung der
Platzregeln des Golfclub Wahn im SSZ Köln-Wahn e. V.. Die Platzregeln und gegebenenfalls
Sonderplatzregeln hängen im Clubhaus aus. Die Platzregeln sind auf der Rückseite
der Scorekarte aufgeführt.
2.
Verbindlichkeit der Verbandsordnungen
Gespielt
wird nach den Offiziellen Golfregeln (einschließlich Amateurstatut) des
Deutschen Golf Verbandes
e.V. (DGV). Die Wettspiele werden nach dem DGV-Vorgabensystem ausgerichtet. Die
Verbandsordnungen können im Sekretariat eingesehen werden.
3.
Teilnehmer und Vorgaben der Teilnehmer sowie Mindestteilnehmerzahl
Zu
den Wettspielen melden können sich Spieler mit einer Clubvorgabe oder einer
Stammvorgabe, die von einem Verein bestätigt wird, der dem Deutschen Golf
Verband e.V. bzw. der European Golf Association angehört. Bei der erstmaligen
Meldung zu einem Wettspiel in einem Kalenderjahr ist ein aktuelles
Vorgabenstammblatt vorzulegen. Die Teilnahme an einem Wettspiel gilt erst mit
der Nennung in der Startliste als verbindlich vereinbart. Bei
weniger als fünfzehn rechtzeitig gemeldeten Teilnehmern entfällt das Wettspiel.
4.
Art und Ort der Meldung
Die
Meldungen zu einem Wettspiel erfolgen durch Eintragungen in die im Clubhaus
ausliegende Meldeliste, per eMail an golf@sszwahn.de, durch telefonische
Anmeldung unter 02203-62334 oder im Internet unter www.golfwahn.de
(Turnierkalender) bei
gleichzeitiger Angabe der Stammvorgabe, sowie des Heimatclubs. Meldeschluss ist
in der Regel 2 Tage vor dem Wettspiel um 17 Uhr.
5.
Entrichtung des Nenngeldes
Das
Nenngeld der jeweiligen Ausschreibung ist spätestens 30 Minuten vor dem
Abspielen bei Übergabe der Scorekarte zu entrichten. Es wird von jedem
Teilnehmer erhoben, der auf der Startliste aufgeführt ist, unabhängig von der
Teilnahme am Wettspiel. Erst nach Zahlung des Nenngeldes darf ein Spieler am nächsten
Wettspiel teilnehmen. Wird eine Meldung
nach Meldeschluss zurückgenommen oder wird zum Wettspiel nicht angetreten, ist
das Nenngeld dennoch zu entrichten.
6.
Versäumen der Abspielzeit
Ist
ein Spieler innerhalb von fünf Minuten nach seiner Abspielzeit spielbereit am
Start, ist das Erlassen der Disqualifikationsstrafe gemäß 33-7 der Offiziellen
Golfregeln gerechtfertigt, so wird der Spieler für das Versäumen der
Abspielzeit im Lochspiel mit Lochverlust am ersten Loch und im Zählspiel mit
zwei Strafschlägen am ersten Loch bestraft.
7.
Unangemessene Verzögerung; langsames Spiel
Als
ein Indiz für unangemessene Verzögerung bzw. langsames Spiel gemäß 6-7 der
Offiziellen Golfregeln wird angesehen, wenn zu dem vorangehenden Spiel mehr als
ein volles Loch frei ist. Im Zählspiel wird der erste Verstoß mit einem
Strafschlag und der zweite Verstoß mit zwei Strafschlägen geahndet. Bei einem
weiteren Verstoß erfolgt die Disqualifikation.
8. Elektro-Carts (Decision 33-1/8
Das Fahren/Mitfahren in
oder auf Elektro-Carts bei Wettspielen ist untersagt, es sei denn, dass eine körperliche
Behinderung vorliegt, die das Absolvieren der Wettspielrunde ohne Cart nicht
erlaubt. Die Berechtigung zur Nutzung eines Carts ist durch Vorlage eines ärztlichen
Attestes nachzuweisen.
9.
Preise
Die
Preise werden in Abhängigkeit von der Zahl der Wettspielteilnehmer nach
Meldeschluss festgelegt.
10.
Beendigung des Wettspiels
Ein
Wettspiel gilt als beendet, wenn die Spielleitung das Ergebnis geprüft und die
vollständige Ergebnisliste ausgehängt hat. (Ausnahme: Regel 34-1.b., 2. Satz,
2. Halbsatz)
11.
Spielleitung
Die
Spielleitung übernimmt der Golfclub Wahn im SSZ Köln-Wahn e.V. . Die Mitglieder der
Spielleitung und etwaige Platzrichter werden vor Beginn des jeweiligen
Wettspiels bekannt gegeben.
12.
Gültigkeit und Änderungsvorbehalt
Die
Bestimmungen der Einzelausschreibung haben Vorrang gegenüber den Bestimmungen
der Rahmenausschreibung.
Die Spielleitung hat in begründeten Fällen bis zum 1. Start das Recht, die
Ausschreibung zu ändern (Ausnahme: Vorgabenwirksamkeit). Nach dem 1. Start sind
Änderungen der Ausschreibung nur bei Vorliegen sehr außergewöhnlicher Umstände
zulässig.
Stand:
August 2009
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